Ihre Klinikwebsite oder Arzt Homepage im Internet

Auch Ärzte dürfen werden.

Der Betreiber einer Praxis-Homepage hat bestimmte rechtliche Vorgaben zu beachten.

Diese resultieren zum einen aus dem speziellen Werbeverbot für Heilberufe – dem Heilmittelwerbegesetz (HWG); zum anderen hat der niedergelassene Arzt noch die Vorgaben der Berufsordnung zu beachten. Die für ihn gültige Fassung ist auf den Websites der Ärztekammer des jeweiligen Bundeslandes zu finden, in dem der Arzt tätig ist.
Darauf sollte man achten:

Neben diesen speziellen Regelungen für Mediziner sind außerdem noch allgemeine Werbeverbote zu beachten. Verstöße gegen die Werbeverbote können sich auf mehrere Rechtsvorschriften stützen. Wer jedes Risiko ausräumen will, sollte einen Juristen hinzuziehen. Hält sich der Arzt an bestimmte Richtlinien, so verringert er erheblich die Wahrscheinlichkeit, mit den Werbeverboten zu kollidieren. Etwa die Hälfte der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte weiß: Werbung ist nicht verboten; nur ein Viertel der Befragten denkt immer noch, Werbung sei für Arztpraxen verboten; dies ergab eine Umfrage vom Universitätsklinikum Heidelberg bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten.

Die Vorschriften im Überblick: