Um das Web barrierefreier zu machen wurde vom W3C die WAI (Web Accessibility Initiative) gegründet. Diese Initiative verabschiedet Standards wie zum Beispiel 1999 die "Web Content Accessibility Guidelines"
Web Accessibility Initiative (WAI)
Innerhalb des W3C beschäftigt sich WAI mit dem barrierefreien Zugang zum Internet. Erklärtes Ziel des W3C ist es hierbei, das WWW möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen. Dazu gehören auch Menschen mit verschiedenen Behinderungen.
Im Rahmen der Web Accessibility Initiative (WAI) veröffentlichte das W3C daher bereits 1999 Standards für barrierefreies Webdesign. In den "Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG 1.0) werden sowohl Anforderungen an die Site-Programmierung als auch an Inhaltsarchitekturen, Layout-Grundlagen und Technologie-Verwendung gestellt.
Insbesondere gelten die Richtlinien zur barrierefreien Seitengestaltung des W3C-WAI WCAG 1.0 als grundlegender Standard, auf dem viele weitergehende Richtlinien aufbauen. So z. B. die Section 508 in den USA und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) in Deutschland.
Seit fast viereinhalb Jahren existiert bereits eine Richtline für die barrierefreie Zugänglichkeit zum Internet. Damit soll die Rezeption, Interaktion und Navigation auch für Behinderte (motorisch Behinderte, Blinde, Sehschwache etc.) durch entsprechende technische Unterstützung seitens der Web-Browser oder spezieller Ausgabegeräte (z.B. Sprachausgabe) sichergestellt werden.
Daß die Barrierefreiheit noch weitgehend unberücksichtigt wurde, liegt an der Fokussierung auf Design-orientierte Seitengestaltung wie man sie (inbesondere als Nichtbehinderter) vom klassischen Druck her kennt. Dass elektronische Inhalte jedoch sich durch eine strikte Trennung von Darstellungsmerkmalen und eigentlichem Inhalt auszeichnen müssen, ist selbst bei medinischen Informationsanbietern selten konsequent realisiert. Dies wäre nämlich der erste Schritt und auch - je nach Datenlage - gleichzeitig auch der mühsamste Schritt - in Richtung Barrierefreiheit. Die Trennung von Gestaltung und Inhalt wäre allerdings ohnehin einer wichtigsten Vorausetzung für das professionelle Web-Publishing, ganz unabhängig von der Accessibility-Verordnung. Denn im Zusammenhang mit korrekter Dokument-Attributierung bringt das Paradigma der Separation von Gestaltungsmerkmalen weitere erhebliche Vorteile:
Die Gestaltung elektronischer Dokumente wird grundsätzlich durch zwei Mechanismen bestimmt: